1.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Beratungen, Workshops und Trainings sowie aller Analysen im Rahmen von unserem Analysetool (Standortanalyse, Banksteuerung und Benchmarking) sind Bestandteil von Verträgen und Auftragsbestätigungen, welche die Unterstützung in diversen Themen des Auftraggebers zum Gegenstand macht.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ausdrücklich schriftlich anerkannt. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regeln enthalten, gilt das dispositive Recht. Davon abweichende Bestimmungen in allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages / der unser Analysetool und seiner ergänzenden Module wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Alle Beratungs- und Trainingsaufträge sowie Marktforschungsaufträge (z.B. unser Analysetool) und sonstige Vereinbarungen sind rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt werden und verpflichten gegenseitig in dem in der schriftlichen oder mündlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.
2.2 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) von dieser informiert werden.
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5.1 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter auf Verlangen des Auftraggebers Bericht zu erstatten.
Folgende Regelungen (5.2 bis 5.3) zur Veröffentlichung von Informationen beziehen sich auf ein Auftragsverhältnis, das die Nutzung von unserem Analysetool und seiner begleitenden Module als Auftragsgegenstand beinhaltet:
5.2 Jeder Nutzer von unserem Analysetool willigt ein, dass seine Ergebnisse in anonymisierter und aggregierter Form für Vergleichsanalysen verwendet werden. Die Anonymität der Einzelergebnisse wird jederzeit sichergestellt. Sonderauswertungen werden nur dann durchgeführt, wenn nach allgemein anerkannten statistischen Kriterien davon ausgegangen werden kann, dass die Anonymität der Auskunftsperson gewährleistet ist.
5.3 Zudem werden keine Nutzer von unserem Analysetool genannt, wenn dies nicht anders vereinbart wurde.
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Programme, Präsentationen und sonstige verkaufsunterstützende Hilfsmittel etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7.1 Die Beweislast für das Vorliegen etwaiger Mängel und für das etwaige Verschulden des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) trägt immer der Auftraggeber.
8.1 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) konzentriert sich auf Managementberatung und Marktforschung. Da kein Beraterfachwissen geschult wird, ist eine Haftung des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) aus ev. Beratungsfehlern des Auftraggebers ausgeschlossen. Weiters hält sich der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) im Falle von Ansprüchen Dritter aus eventuellen Beratungsfehlern beim Auftraggeber schad- und klaglos.
8.2 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle und ausschließlich bei groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
8.3 Schadensersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
8.4 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.5 Sofern der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Für Software wird jede Haftung ausgeschlossen.
9.1 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer hinsichtlich in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.
Folgende Regelungen (9.6 bis 9.13) zum Datenschutz beziehen sich auf ein Auftragsverhältnis, das die Nutzung von unserem Analysetool und seiner begleitenden Module als Auftragsgegenstand beinhaltet:
9.6 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die in der individuellen Auftragsbestätigung konkretisiert sind. Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer sind im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
9.7 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung der technisch erforderlichen Verarbeitung der Daten, soweit die Verarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt oder der Bereinigung von technisch bedingten Fehlern dient. Fehlerbereinigungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen.
9.8 Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. Österreich, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
9.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers das Datengeheimnis zu wahren. Er hat hierzu bei der Verarbeitung und Nutzung ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die in die Schutzbestimmungen eingewiesen worden sind und auf das Datengeheimnis – auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus – verpflichtet sind. Er hat insbesondere mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen und zu kontrollieren, dass alle Personen, die von ihm mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausgewählt wurden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Die Kontrollen sind dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nachzuweisen. Hinsichtlich sonstiger aus dem Bereich des Auftraggebers erlangter Daten und Informationen gelten die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Verschwiegenheit und beschränkten Nutzung entsprechend. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des auch vom Auftraggeber zu beachtenden Bankgeheimnisses betreffend die Kunden des Auftraggebers.
9.10 Der Auftragnehmer sichert in seinem Verantwortungsbereich gegenüber dem Auftraggeber die Umsetzung und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu, und weist dies dem Auftraggeber auf Verlangen nach. Insbesondere wird der Auftragnehmer seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Sicherung der Daten des Auftraggebers vor Missbrauch und Verlust treffen. Dies beinhaltet insbesondere
9.11 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verstößen gegen die in diesem Auftrag getroffenen Festlegungen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder auf andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung von Daten des Auftraggebers unverzüglich zu informieren.
9.12 Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat diese sorgfältig zu verwahren, so dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Ausschussmaterial übernimmt der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung durch den Auftraggeber.
9.13 Der Auftragnehmer hat bestimmte Daten unverzüglich zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht wird. Die Umsetzung ist dem Auftraggeber gegenüber schriftlich zu bestätigen.
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH). Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. des Auftragnehmers (Spirit hoch3 GmbH) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen (zB Absage von vereinbarten WS Terminen), oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH), so behält der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Wenn vereinbarte WS Tage durch den Auftraggeber ab 4 Wochen vor dem Erfüllungsdatum auf einen später liegenden Tag verschoben werden, so fallen für den entfallenen WS Tag/e 50% des vereinbarten Honorars für diese WS Tage inkl. Vor- und Nachbereitung an.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.6 Bei Rücktritt von der Nutzung unseres Analysetools werden ab Versand der Auftragsbestätigung 30% des gesamten Auftragsvolumens, ab Versand der Unterlagen (Checkliste, Vorlagen und Fragebögen) 60% und ab Start der Befragungserhebung (auch ab Start der Befragung der ersten Befragungsgruppe, z.B. Mitarbeiter oder Kunden) 100% von der gesamten Auftragssumme verrechnet.
11.1 Für die Teilnahme an Präsentationen, auch im Rahmen laufender Kooperationen, steht Spirit hoch3 ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
11.2 Erhält Spirit hoch3 nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen Spirit hoch3, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; Unterlagen sind unverzüglich zurückzustellen.
11.3 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Spirit hoch3 gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Spirit hoch3 berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
11.4 Tritt bei einer Präsentation der Verdacht der Doppelschöpfung (Zufällige gleichzeitig eigenständige Entwicklung einer gleichen oder sehr ähnlichen Idee) zwischen Spirit hoch3 und einem anderen Bewerber auf, so ist Spirit hoch3 noch vor Ort unter Beleg durch Vorlage geeigneter Unterlagen davon in Kenntnis zu setzen.
11.5 Sollte der Verdacht in Abwesenheit von Spirit hoch3 entstehen, ist Spirit hoch3 sofort nach erfolgter Präsentation durch den anderen Bewerber unter Beifügung geeigneter Belege in Kenntnis zu setzen. Eine Bekanntgabe berührt allfällige Ansprüche oder auch Haftungsausschlüsse von Spirit hoch3, etwa in Bezug auf Verletzung des Urheberrechtes nicht. Insbesondere behält sich die Spirit hoch3 die Geltendmachung von Ansprüchen vor, wenn die allfällige Doppelschöpfung nach erfolgter Präsentation durch Spirit hoch3 auftritt, der Mitbewerber beauftragt wird und/oder der Zeitabstand zwischen den Präsentationen eine Verwendung der Konzepte der Agentur durch Dritte, etwa aufgrund von Weitergabe der Präsentationsunterlagen, möglich erscheinen lässt.
11.6 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Spirit hoch3 nicht zulässig.
12.1 Der Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Spirit hoch3 GmbH)
13.1 Der Umfang des Beratungsauftrages wird im Angebotsschreiben/Vertrag definiert.
13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
13.3 Angebote sind 3 Wochen ab Angebotslegung gültig.
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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